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Pech gehabt!

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Der tückische Corona-Virus legt große Teile des öffentlichen und kulturellen Lebens lahm und die Bürger sind angehalten, sich verantwortungsvoll und solidarisch zu verhalten. Harte Zeiten, gerade auch für Solo-Selbständige und Kulturschaffende, deren Tätigkeiten als nicht systemrelevant eingestuft wurden.

Nun stellt man fest, dass sich das Corona-Arbeitsverbot zu einer Lotterie entwickelt, bei der die innerdeutsche Herkunft und die Branchenzugehörigkeit über die Höhe und Art der Soforthilfe entscheiden. In manchen Bundesländern sind die Zeiten nämlich nicht gar so hart: Wenn es der Zufall will, dass man seinen Wohnsitz beispielsweise in Köln, Hamburg oder Berlin hat, dann kann man sich glücklich schätzen. Denn in NRW bekommen Kulturschaffende für Verdienstausfälle pauschal 2000 Euro, in Hamburg ist von einer Grundförderung von 2500 Euro zu lesen, Berlin zahlte 5.000 Euro bis die Landesmittel aufgebraucht waren. In Dresden erhalten Selbstständige und Kleinstunternehmen einmalig 1000 Euro und in Sachsen-Anhalt will man Musiker, Schauspieler, Schriftsteller und bildende Künstler mit 400 Euro unterstützen. Bayern wird den krisengebeutelten Künstlern im Land monatlich 1.000 Euro auszahlen, das kündigte Ministerpräsident Söder kürzlich an, denn während vielen kulturellen Einrichtungen bereits geholfen werde, würden nach seiner Erkenntnis freie Künstler durch das Raster fallen.

So scheint es auch der Leipziger Oberbürgermeister Jung zu sehen, bei LEIPZIG FERNSEHEN erklärte er: "Wir sind in der Tat zu der Überzeugung gekommen, Solo-Selbstständigen, Künstlern, Schauspielern,[nbsp] Fotografen, Veranstaltungstechnikern,[nbsp] Sängern,[nbsp] Musikern, wird nur unzureichend geholfen.“ Er möchte ein Hilfsprogramm der Stadt Leipzig auf den Weg schicken. Diskutiert wird eine Soforthilfe, unter der Maßgabe, dass man nicht zur Agentur für Arbeit geht und sich arbeitslos meldet, von 1.500 bis 2.000 €. Pech gehabt, wenn man als solo-selbständiger Künstler in Sachsen, und noch dazu in Chemnitz wohnt. Hier gilt, die SAB-Soforthilfe ist für Betriebsausgaben wie Miete, Pacht, Leasing und ähnliches vorgesehen. Wenn es um den Lebensunterhalt geht, gibt es für solo-selbstständige Künstler nur die Möglichkeit, Hartz 4 zu beantragen. Wer den „vereinfachten“ Antrag stellt, muss erklären, dass er über kein „erhebliches Vermögen“ verfügt und selbstverständlich erfolgt eine Überprüfung der „ Bedarfsgemeinschaft“, das heißt, es wird auch das Einkommen und Vermögen des Ehepartners oder Mitbewohners angerechnet.

Nur damit keine Missverständnisse entstehen, es geht nicht in erster Linie um die Höhe der Unterstützung, sondern vor allem um die Art und Weise der Hilfeleistungen. Wie wäre es, wenn zum Beispiel der stolze Maschinenbauer oder fest Angestellte und dessen Angehörige zunächst erklären müssten, dass sie über kein nennenswertes Vermögen verfügen, bevor sie Kurzarbeitergeld erhalten. Oder wenn sie zunächst nachweisen müssten, dass das Einkommen des Ehepartners oder Mitbewohners unter der Bedürftigkeitsgrenze liegt. Die kampferprobten Gewerkschaften und Lobby-Organisationen würden vor Wut toben. Solche schlagkräftigen Interessenvertreter wünschen sich die Solo-Selbstständigen, die Künstler und die Kreativarbeiter. So werden diese Leute in Sachsen in die Prüfbürokratie, in das unmündig machende Hartz 4 System gesteckt, den anderen zwangspausierenden Berufstätigen wird aber durch pauschale Summen und durch Lohnfortzahlung weniger gängelnd geholfen. Während für große Unternehmen, Industrie und Banken milliardenschwere Rettungsfonds in bislang unvorstellbarer Höhe aufgelegt werden, ist bei den Solo-Selbständigen, Künstlern und Kreativarbeitern die sächsische Sparsamkeit angesagt. Hier schaut man nach kleinen Fördertöpfchen. Stipendien mit gruseligen Titeln wie „ Denkzeit“ werden vergeben, und der schlafmützigen Imagekampagne „So geht sächsisch“ darf zugearbeitet werden. Stolz wird verkündet, dass dafür Künstlerhonorare bezahlt und Ausgaben für Technik vergütet werden. Sollte das nicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein?

Angesichts dieser schalen Angebote hoffen viele Künstler daher auf die kommunale Ebene, wobei die effektivste Hilfe ein befristetes, bedingungsloses Ersatzeinkommen wäre. Anstatt sich mit unbürokratischen, modernen, und einer Kulturhauptstadt würdigen, Konzepten zur Unterstützung der Kulturarbeiter zu befassen, werden in Chemnitz mutlose Angebote unterbreitet. Künstler sollen sich für eine Open-Air-Galerie auf Citylight-Plakaten bewerben und es wird überlegt, ob nicht einmal im Monat ein lokales Online Angebot bezuschusst werden könnte. Das sind, gerade für kunstinteressierte Kinder und Jugendliche, gutgemeinte Ideen. Als Erwachsener, professioneller Kunstschaffender möchte man sich hier aber nicht bewerben. Spielverderber können an dieser Stelle außerdem noch einwenden, dass die Zuverdienstmöglichkeiten bei Hartz 4 ohnehin äußerst gering sind. All die ungelenken Hilfsprogramme erwecken den Eindruck, dass von Regional- und Landespolitikern Künstler und Kreative möglicherweise immer noch eher als Hallodris und Luftikusse betrachtet werden, die keiner echten Arbeit nachgehen, nie Steuern entrichtet haben und froh sein können, wenn sie neben Luft und Liebe auch noch ein paar Euros zugesteckt bekommen.

Irgendwo in der Stadt wird derweil am Bewerbungsbuch für die Kulturhauptstadt gebastelt. Es wird über Brüche, Verwerfungen und schwere Zeiten in der Vergangenheit von Chemnitz sinniert, währenddessen, möglicherweise vom 2025-Team unbemerkt, aktuell eine äußerst bedenkliche Sicht auf den Wert künstlerischer Arbeit gezeigt wird und die Kulturangebote und Kulturschaffenden vor einem Abgrund bislang ungeahnten Ausmaßes stehen.

Text: Jan Kummer / Foto: Erich Westendarp[nbsp] / pixelio.de (Skulptur vor dem Alten Rathaus in Backnang)

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